Mit den neuen Leistungen der Sozialversicherung zu mehr Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen

Mit den neuen Leistungen der Sozialversicherung zu mehr Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen

WİEN – 08.07.2016 - Mit der frühkindlichen kieferorthopädischen Behandlung und der Gratiszahnspange wurde im vergangenen Jahr eine Versorgungslücke in der Zahnbehandlung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr geschlossen.

Seit der Einführung der neuen Leistungen ist nun knapp ein Jahr vergangen.  Das Leistungspaket wurde bei den Betroffenen ausgezeichnet aufgenommen und gemeinsam mit der Österreichischen Zahnärztekammer wurde sichergestellt, dass jeder bzw. jede, der oder die eine entsprechende Behandlung einer Fehlstellung benötigt, diese auch erhält. Das überaus positive Echo auf diese Maßnahme findet auch in den nun vorliegenden ersten Abrechnungszahlen der Sozialversicherung für das zweite Halbjahr 2015 seinen Niederschlag: Zwischen Juli und Dezember 2015

  • Haben rund 28.000 Kinder eine kieferorthopädische Beratung erhalten.
  • Bei exakt 3.248 Kindern wurde eine sogenannte frühkindliche Behandlung durchgeführt,
  • 12.000 Kinder haben im selben Zeitraum eine festsitzende Zahnspange wegen einer schweren Zahnfehlstellung erhalten.

Es ist gelungen, die Behandlung schwerer Fehlstellungen - ab der international geltenden Einstufung von IOTN4 –als Sachleistung zu fixieren. Das bedeutet, dass durch die Betroffenen keine finanziellen Eigenleistungen zu erbringen sind.

Damit wurde erreicht, dass der Anteil der Abrechnungen kieferorthopädischer Leistungen von rund 40 auf über 80 Prozent gestiegen ist.

Seit Juli 2015 nimmt die Sozialversicherung Eltern in klar festgelegten schweren Fällen der Zahnfehlstellung gesamte finanzielle Last ab. Eine Zahnspange bei Jugendlichen ab dem 12 bis zum 18. Lebensjahr kann immerhin bis zu 5.000 Euro kosten – nahezu unmöglich für einkommensschwache Familien.

Schätzungsweise 30.000 Kinder und Jugendliche sind in Österreich von Zahnfehlstellungen und Missbildungen des Kiefers betroffen. Diese müssen frühzeitig behandelt werden, denn sie gefährden die Zahngesundheit im Erwachsenenalter.

Über 15.000 Kinder haben das Leistungspaket der frühkindlichen Zahnbehandlung und der kieferorthopädischen Zahnspange im zweiten Halbjahr 2015 bereits angenommen. Angesichts der Tatsache, dass es erste Abrechnungszahlen erst für das zweite Halbjahr 2015 gibt, ist das Echo äußerst positiv und kann seitens der Sozialversicherung das erfreuliche Resümee gezogen werden, dass der Lückenschluss in der Versorgung gelungen ist.

Was müssen Eltern beachten, die meinen, dass ihr Kind eine Fehlstellung der Zähne hat?

 Das Leistungspaket der Sozialversicherung kommt nur bei schweren Fehlstellungen zum Tragen. Ausschließlich kosmetische Korrekturen werden nicht bezahlt. Die erste neue Leistung, die frühkindliche kieferorthopädische Behandlung setzt bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr an. Ob eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt, entscheidet immer der Zahnarzt. Er informiert auch über die weitere Vorgangsweise. Ab dem 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann dann eine festsitzende Zahnspange verordnet werden.

Wer entscheidet über die Schwere einer Fehlstellung?

Bei Notwendigkeit einer Kieferregulierung überweist der Zahnarzt an den Kieferorthopäden. Dieser stellt die Fehlstellung anhand einer Skala (IOTN – Index of Orthodontic Treatment Need) fest. Dabei werden Abweichungen der Zahn-Norm in fünf Grade unterschieden. Liegt IOTN 4 oder 5 vor, kann die Behandlung ohne Zu- oder Aufzahlungen der Eltern erfolgen.

Bisherige Regelungen – durch Antrag auf Kostenerstattung – gelten nach wie vor bei IOTN 1 bis 3 vorliegenden Fehlstellungen.

(Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger)


08 Temmuz 2016
1935 İzlenim


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